Die IHK-Akademie Niederbayern hat auch in diesem Jahr einen Bilanzbuchhaltertag ausgerichtet. Über 60 Bilanzexperten trafen sich in Passau zu Fachvorträgen und zum gemeinsamen Informationsaustausch.

 

ihk bilanzbuchhaltertag

 

Die IHK-Akademie Niederbayern hat auch in diesem Jahr einen Bilanzbuchhaltertag ausgerichtet. Über 60 Bilanzexperten trafen sich in Passau zu Fachvorträgen und zum gemeinsamen Informationsaustausch.

Die Steuerberaterin Pamela Baierl eröffnete die Reihe der Kurzvorträge. Sie referierte zu den Voraussetzungen für Rückstellungen nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach IAS/IFRS. Mit Beispielen aus der Praxis erläuterte sie die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen. Als Fachthema stand der Arbeitsmarkt für Bilanzbuchhalter im Mittelpunkt. Professor Axel Uhrmacher, Vizepräsident des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC), präsentierte die Ergebnisse der Gehaltsumfrage, die 2012 vom BVBC durchgeführt wurde. Demnach liegt das Durchschnittseinkommen für Bilanzbuchhalter aktuell bei über 54.000 Euro pro Jahr - mit der Tendenz nach oben.

Die Analyse zeigt, dass die Bereiche Buchführung, Bilanzierung und Controlling eng miteinander verzahnt sind und die Buchführung bereits eine Frauendomäne ist, bei der das weibliche Geschlecht auch in den Führungspositionen auf dem Vormarsch ist. Anschließend nahm Uhrmacher humorvoll alle Teilnehmer mit, als er zu seinem Thema "Elevator Pitch - Wie überzeuge ich in 30 Sekunden?" sprach.


Zielkonflikt der Bilanz- und Steuerpolitik

Dr. Paul Peter Kern, Steuerberater sowie Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung zeigte auf, wie durch gezielte Bilanz- und Steuerpolitik die Unternehmensziele unterstützt werden können. Zum Abschuss seines Vortrags betonte er, die Bilanz- und Steuerpolitik bewege sich in der Abhängigkeit zwischen den Unternehmenszielen einerseits und den Adressaten der Rechnungslegung andererseits. Aus diesem Umstand ergebe sich der klassische Zielkonflikt, der meist nur unbefriedigende Lösungen zulasse.

 

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben die Finanzministerien der Länder Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Verfahrenserleichterungen für unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen des Hochwassers betroffene Steuerpflichtige vorsehen. Zu den wichtigsten Möglichkeiten für Steuererleichterungen gehören u. a. die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung sowie die steuerliche Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.

 

Darüber hinaus wird bei steuerlichen Nachweispflichten großzügig verfahren. Dies gilt auch für Spendennachweise. So genügt für den Nachweis der Zuwendungen der Barzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

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